*Das SCHULGELD richtet sich nach den jeweiligen Förderbedingungen der Wohnortgemeinde.
Die einzelnen Schulgeld-Beträge erfahren Sie direkt beim Gemeindeamt.
Folgende Anteile der Ausbildungskosten werden seitens der Gemeinde Alberschwende getragen:
Wenn der Musikschüler zu Beginn des Schuljahres (01.09.) das 18. Lebensjahr noch nicht beendet hat, werden 50% der Kosten durch die Gemeinde Alberschwende getragen.
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